4 thoughts to “Urteil Amtsgericht zum Vereinsausschluss Peter Kalkbrenner”

  1. Immer noch werden durch die Mitglieder des Löwenberger Vereins andere Angler des LAVB vertrieben, notfalls werden die Reifen der Autos zerstochen, wann wird dem treiben endlich ein Ende gesetzt , das hat doch nicht mehr mit Gemeinnützigkeit eines Vereins zu tun

  2. Glückwunsch zum Erfolg. Es ist schon sehr ungewöhnlich was dieser Vereinsvorstand so abzieht. Da gibt es endlich Mitglieder die auf grobe Mißstände hinweisen und versuchen diese abzustellen und aus Dank zettelt der Vorstand ein untaugliches Ausschlussverfahren an.

  3. Ja Gerichtsverfahren kosten Geld, vor allem wenn man den Schtreitfall verliert. Da nützt auch der teuerste und schlauste Rechtsanwalt nichts. Mein Texst als kleinen Gedankenanstoß!

  4. Ich habe nichts anderes erwartet. Leider war schon die Art und Weise des Ausschluss so fehlerhaft das die richtig schlimmen Verfehlungen erst garnicht zur Sprache kamen.
    Somit kann sich der Vorsitzende noch glücklich schätzen .
    Die Mitglieder sollten jedoch genau darauf achten das sie nicht persönlich an den unnötigen Kosten beteiligt werden falls sie auf den Gedanken kommen den Vorstand auf der nächsten Jahreshauptversammlung zu entlasten. Es ist schon schlimm genug das die Vereinskasse durch derartige Geschehnisse belastet wird.
    Die wahren Verantwortlichen für dieses Verfahren sollten meiner Meinung nach persönlich die Gerichtskosten und Auslagen tragen damit sie in Zukunft vorher beraten lassen was Recht ist und was nicht.

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